Abnahme und Übernahme der Mieteinheiten (Wohnungen oder Gewerbeeinheiten).
Mietinkasso und Geltendmachung aller Ansprüche, die dem Auftraggeber aus den Mietverhältnissen zustehen.
Überwachung des Mieteingangs.
Mahnwesen.
Führung der Mietkautionen.
Überprüfung von Mieterhöhungsmöglichkeiten.
Geltendmachung vertraglich vereinbarter Mieterhöhungen, soweit sich der Erhöhungsbetrag unmittelbar aus dem Mietvertrag ergibt.
Ermittlung der Heiz- und Warmwasserkosten nach der Heizkosten Verordnung für den Wärmedienst.
Abrechnung sämtlicher Betriebskosten mit den Mietern.
Gesamter mündlicher und schriftlicher Verkehr mit den Mietern.
Pünktliche Bezahlung aller das Anwesen betreffenden Bewirtschaftungskosten und Annuitäten nach vorheriger Prüfung.
Gesamter Verkehr mit Behörden, soweit er die laufende Verwaltung des Anwesens betrifft.
Prüfung des Versicherungsbedarfs.
Abschluß und Kündigung von Versicherungsverträgen für das Anwesen.
Abwicklung von Schadensfällen mit den Versicherungsgesellschaften und Dritten.
Erstellung einer objektgerechten Hausordnung und Überwachung derselben.
Einstellung und Entlassung, Anweisung und Überwachung von Hilfskräften (Hausmeister, Reinigungspersonal etc.).
Beschaffung der für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung erforderlichen Gebrauchsgegenstände (wie Geräte für den Hausmeister) und Versorgungsgüter (wie Heizmaterial).
Erfassung aller Zahlungsvorgänge.
Führung von Hauskonten zu Sonderkonditionen bei örtlichen Kreditinstituten.
Erstellung vierteljährlicher Abrechnungen (auf Wunsch auch monatlich gegen zusätzliche Gebühr).
Erstellung einer Jahresabrechnung in Form einer Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben.
Auf Wunsch Ansammlung und verzinsliche Anlage einer Instandhaltungsrücklage
Technische Verwaltung
Laufende Überwachung des baulichen Zustands (ggf. unter Hinzuziehung sachkundiger Dritter auf Rechnung des Hauseigentümers).
Erstellung einer Stammhandwerkerliste individuell für jedes Objekt in Zusammenarbeit mit dem Hauseigentümer.
Vergabe und Überwachung aller notwendigen Reparaturen ( selbständige Vergabe bis zu einem vom Hauseigentümer festgelegten Auftragsvolumen, darüber hinaus in Abstimmung mit dem Hauseigentümer) unter Auswahl geeigneter Fachfirmen.
Abschluß von Wartungsverträgen und Vergabe von Wartungsarbeiten.
Vorausplanung A-periodischer Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen.
Vorort-Inspektionen durch firmeneigenen Außendienst.
Sonstiges
Unterhaltung einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung zugunsten unserer Kunden.
Jeder Eigentümer hat darüber hinaus das Recht, unsere Beratungstätigkeit in allgemeinen Immobilienfragen in Anspruch zu nehmen (Rechts- und Steuerberatung ist uns jedoch aus juristischen Gründen untersagt).
Auf Wunsch werden auch individuell zu vereinbarende Sonderleistungen übernommen.